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Gymnasium Korschenbroich, Städtisches Gymnasium für Jungen und Mädchen Sekundarstufen I und II

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Elternbrief der Schulleitung zur Wiederaufnahme des Wechselunterrichtes ab dem 19. April 2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem der Schulstart nach den Osterferien zunächst im Distanzunterricht stattfinden musste, sind wir froh unsere Schülerinnen und Schüler in der nächsten Woche wieder im Präsenzunterricht begrüßen zu können.

Schulstart nach den Osterferien

Wir beginnen am Montag in allen Stufen mit der Gruppe B;

am Dienstag kommt dann die Gruppe A usw.

 

Neu nach den Osterferien ist die verpflichtende Durchführung von zwei Selbsttests:

Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

„Wie oben erwähnt gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .

Ergänzend zu meinen Hinweisen für die Durchführung von Selbsttests möchte ich Ihnen mit Blick auf die Testpflicht mit dieser SchulMail zusätzliche Informationen geben.

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

  • Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
  • Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
  • Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.“ (Schulmail vom 08.04.2021)

Detailfragen zum Wechselunterricht

Die Notbetreuung findet weiterhin wie gewohnt statt. Bitte denken Sie daran, Ihren Bedarf anzumelden über sekretariat@gymnasium-korschenbroich.de .Wir danken den MitarbeiterInnen von Flummigums für die wertvolle Unterstützung!

Der Wechselunterricht wird auf gleiche Art und Weise vonstattengehen wie in den zwei Wochen vor den Osterferien, d.h. es findet für die Sekundarstufe I kein Nachmittagsunterricht statt. Der Sportunterricht wird unter denselben Maßgaben wie zuvor weitergeführt, der Schwimmunterricht dagegen wird weiterhin bis auf Weiteres ruhen.

Der Schulalltag ist weiterhin vom Infektionsgeschehen geprägt; nach wie vor geben alle am Schulleben Beteiligten ihr Bestes. Lassen Sie uns zuversichtlich bleiben, dass sich die Zeiten bald zum Besseren wenden.

Herzliche Grüße

Andreas Müller                 Alexandros Syrmoglou

16.04.2021

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