Mitteilung des Schulträgers
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier eine wichtige Mitteilung des Schulträgers:
im Zusammenhang mit der Nutzung des Teilstandortes unseres Gymnasiums, darf ich Ihnen nachfolgende Informationen aus den Fachämtern - Amt 60 Gebäudewirtschaft & Klimaschutz und Amt 66 Straßenverkehrsangelegenheiten - mitteilen, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung:
Ab dem 09.05.2025 gilt für den Lehrerparkplatz Don-Bosco-Straße (hinter dem E-Gebäude), den Parkplatz im rückwärtigen Bereich hinter dem C-Gebäude Von-Bodelschwingh-Straße und für den Fahrradparkplatz am Lehrerparkplatz Don-Bosco-Straße ein absolutes Park- und Abstellverbot für PKW & Fahrräder. Alle Fahrzeuge werden ab dem 12.05.2025 kostenpflichtig abgeschleppt bzw. entsorgt.
Ab dem 12.05.2025 wird der geplante Neubau Auswirkungen auf den Verkehr haben. Eine Zufahrtsbeschränkung der Don-Bosco-Straße wird umgesetzt, sie gilt montags bis freitags von 6 bis 17 Uhr. Ausgenommen sind Baufahrzeuge, Linienverkehr, Anwohner und E-Fahrzeuge zum Ladevorgang.
Der Parkplatz Borrenstraße am Hallensportzentrum ist inzwischen als Einbahnstraße mit „KISS and GO“ Zone (Hol- und Bringzone) eingerichtet. Die schräg angeordneten Parkplätze sind weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich.
Aufgrund der Zufahrtsbeschränkung für die Don-Bosco-Straße werden die Eltern gebeten, die „KISS and GO“ Zone zu nutzen, wenn sie ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule bringen.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass für den Fußgängerverkehr zwischen dem Gebäude B und dem Teilstandort T ein Notgehweg eingerichtet wurde, beginnend ab den Fahrradstellplätzen am Teilstandort T bis zu den Containern. Dieser Notgehweg dient dem geschützten Zugang zum Schulcampus. Alle am Schulleben Beteiligten werden gebeten diesen Notgehweg zu nutzen.
Weitere zusätzliche Fußgängerquerungen an der Borrenstraße und der Don-Bosco-Straße werden für die Sicherheit im und um den Campusbereich sorgen.
Die Schülerinnen und Schüler (SuS) werden gebeten, auch die Fahrradstellplätze in den markierten Bereichen zwischen dem Hallensportzentrum/Hallenbad (Von-Bodelschwingh-Straße) und dem Gymnasium (B-Gebäude) sowie den Fahrradkeller im B-Gebäude zu nutzen, da am Teilstandort T (Container) nur eine begrenzte Anzahl an Fahrradstellplätzen zur Verfügung steht. Ebenfalls ist der Notgehweg zum Teilstandort T frei zu halten und soll nicht mit parkenden Fahrrädern behindert werden.
Aktuelle Informationen zur Verkehrslenkung können unter https://korschenbroich.de/heimat-leben/news.html und zum Schulcampus unter https://korschenbroich.de/bauen-wirtschaft/baugebiete-und-immobilien/aktuelle-projekte.html eingesehen werden.
08.05.2025