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Gymnasium Korschenbroich, Städtisches Gymnasium für Jungen und Mädchen Sekundarstufen I und II

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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule beteiligten Personen zusammenwirken. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt. Zu ihren bisherigen Aufgaben sind die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Entscheidungen über die Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fach- und Bildungsgangkonferenzen hinzugekommen. Darüber hinaus kann die Schulkonferenz eine Empfehlung für das Tragen einheitlicher Schulkleidung abgeben, sofern alle in diesem Gremium vertretenen Schülerinnen und Schüler zustimmen. Das Schulgesetz unterscheidet je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen.

Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum des Schulleiters den Ausschlag. Die ständige Vertretung und auch die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.

28.10.2022

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